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   BVerwG, 22.05.1987 - 9 B 9.87   

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https://dejure.org/1987,2862
BVerwG, 22.05.1987 - 9 B 9.87 (https://dejure.org/1987,2862)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1987 - 9 B 9.87 (https://dejure.org/1987,2862)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1987 - 9 B 9.87 (https://dejure.org/1987,2862)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Asyl - Überzeugung von der Richtigkeit einer Prognose hinsichtlich der dem Asylkläger drohenden Verfolgungsgefahr - Pflicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens aus neuester Zeit

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 9 B 9.87
    Dazu gehört, daß sie von der Richtigkeit ihrer Prognose hinsichtlich der dem Asylkläger drohenden Verfolgungsgefahr überzeugt sind (vgl. Senatsurteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 9 B 9.87
    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergibt sich auch nicht daraus, daß sie in tatsächlicher Hinsicht eine über den der Beschwerde zugrunde liegenden Einzelfall für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle srilankischer Antragsteller Bedeutung haben mag (BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 9 B 9.87
    Davon ist nach der Rechtsprechung nur dann auszugehen, wenn die der Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten Erkenntnisquellen in sich widersprüchlich sind, wenn sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der Gutachter ergeben, oder wenn es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (vgl. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]).
  • BVerwG, 16.07.1986 - 9 C 155.86

    Asylbegründende Motivation von staatlichen Maßnahmen in einem separatistischen

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 9 B 9.87
    Die Annahme einer gegen die Volkszugehörigkeit der tamilischen Volksgruppe oder gegen deren politische Überzeugung gerichteten Verfolgung ist allerdings nicht bloß eine tatsächliche Feststellung, sondern gleichzeitig auch das Ergebnis einer aufgrund festgestellter Tatsachen erfolgten rechtlichen Würdigung, deren Überprüfung dem Revisionsgericht obliegt (Urteil vom 16. Juli 1986 - BVerwG 9 C 155.86 - InfAuslR 1986, 294).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 9 B 9.87
    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergibt sich auch nicht daraus, daß sie in tatsächlicher Hinsicht eine über den der Beschwerde zugrunde liegenden Einzelfall für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle srilankischer Antragsteller Bedeutung haben mag (BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

    Wenn sich das Berufungsgericht - trotz möglicherweise fortbestehender rechtlicher Auffassungsunterschiede - im Interesse der Rechtseinheit dem Rechtsstandpunkt des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, liegt darin weder Willkür noch ein rechtserheblicher Verstoß gegen § 108 Abs. 1 VwGO oder gegen den Anspruch des Klägers auf ein rechtsstaatliches, dem Artikel 97 Abs. 1 GG entsprechendes Verfahren (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 9 B 9.87 - und vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 95.87 -).
  • BVerwG, 25.09.1987 - 9 CB 59.87

    Herleitung der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts aus

    Wenn sich das Berufungsgericht - trotz möglicherweise fortbestehender rechtlicher Auffassungsunterschiede - im Interesse der Rechtseinheit dem Rechtsstandpunkt des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, liegt darin weder Willkür noch ein rechtserheblicher Verstoß gegen § 108 Abs. 1 VwGO oder gegen den Anspruch des Klägers auf ein rechtsstaatliches; dem Artikel 97 Abs. 1 GG entsprechendes Verfahren (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 9 B 9.87 - und vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 95.87 -).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 27.87

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts - Verstoß gegen das Gebot des

    Wenn sich das Berufungsgericht - trotz möglicherweise fortbestehender rechtlicher Auffassungsunterschiede - im Interesse der Rechtseinheit dem Rechtsstandpunkt des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, liegt darin weder Willkür noch ein rechtserheblicher Verstoß gegen § 108 Abs. 1 VwGO oder gegen den Anspruch des Klägers auf ein rechtsstaatliches, dem Artikel 97 Abs. 1 GG entsprechendes Verfahren (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 9 B 9.87 - und vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 95.87 -).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 21.87

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts - Verstoß gegen das Gebot des

    Wenn sich das Berufungsgericht - trotz möglicherweise fortbestehender rechtlicher Auffassungsunterschiede - im Interesse der Rechtseinheit dem Rechtsstandpunkt des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, liegt darin weder Willkür noch ein rechtserheblicher Verstoß gegen § 108 Abs. 1 VwGO oder gegen den Anspruch des Klägers auf ein rechtsstaatliches, dem Artikel 97 Abs. 1 GG entsprechendes Verfahren (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 9 B 9.87 - und vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 95.87 -).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 38.87

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts - Verstoß gegen das Gebot des

    Wenn sich das Berufungsgericht - trotz möglicherweise fortbestehender rechtlicher Auffassungsunterschiede - im Interesse der Rechtseinheit dem Rechtsstandpunkt des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, liegt darin weder Willkür noch ein rechtserheblicher Verstoß gegen § 108 Abs. 1 VwGO oder gegen den Anspruch der Beigeladenen auf ein rechtsstaatliches, dem Artikel 97 Abs. 1 GG entsprechendes Verfahren (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 9 B 9.87 - und vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 95.87 -).
  • BVerwG, 30.09.1987 - 9 CB 24.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Statthaftigkeit einer

    Wenn sich das Berufungsgericht - trotz möglicherweise fortbestehender rechtlicher Auffassungsunterschiede - im Interesse der Rechtseinheit dem Rechtsstandpunkt des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, liegt darin weder Willkür noch ein rechtserheblicher Verstoß gegen § 108 Abs. 1 VwGO oder gegen den Anspruch des Klägers auf ein rechtsstaatliches, dem Artikel 97 Abs. 1 GG entsprechendes Verfahren (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 9 B 9.87 - und vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 95.87 -).
  • BVerwG, 30.09.1987 - 9 CB 25.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Statthaftigkeit einer

    Wenn sich das Berufungsgericht - trotz möglicherweise fortbestehender rechtlicher Auffassungsunterschiede - im Interesse der Rechtseinheit dem Rechtsstandpunkt des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, liegt darin weder Willkür noch ein rechtserheblicher Verstoß gegen § 108 Abs. 1 VwGO oder gegen den Anspruch des Klägers auf ein rechtsstaatliches, dem Artikel 97 Abs. 1 GG entsprechendes Verfahren (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 9 B 9.87 - und vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 95.87 -).
  • BVerwG, 30.09.1987 - 9 CB 23.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Statthaftigkeit einer

    Wenn sich das Berufungsgericht - trotz möglicherweise fortbestehender rechtlicher Auffassungsunterschiede - im Interesse der Rechtseinheit dem Rechtsstandpunkt des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, liegt darin weder Willkür noch ein rechtserheblicher Verstoß gegen § 108 Abs. 1 VwGO oder gegen den Anspruch des Klägers auf ein rechtsstaatliches, dem Art. 97 Abs. 1 GG entsprechendes Verfahren (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 9 B 9.87 - und vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 95.87 -).
  • BVerwG, 30.09.1987 - 9 CB 26.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Statthaftigkeit einer

    Wenn sich das Berufungsgericht - trotz möglicherweise fortbestehender rechtlicher Auffassungsunterschiede - im Interesse der Rechtseinheit dem Rechtsstandpunkt des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, liegt darin weder Willkür noch ein rechtserheblicher Verstoß gegen § 108 Abs. 1 VwGO oder gegen den Anspruch des Klägers auf ein rechtsstaatliches, dem Artikel 97 Abs. 1 GG entsprechendes Verfahren (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 9 B 9.87 - und vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 95.87 -).
  • BVerwG, 23.09.1987 - 9 CB 19.87

    Ablehnung eines Befangenheitsantrags - Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung

    Wenn sich das Berufungsgericht - trotz möglicherweise fortbestehender rechtlicher Auffassungsunterschiede - im Interesse der Rechtseinheit dem Rechtsstandpunkt des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, liegt darin weder Willkür noch ein rechtserheblicher Verstoß gegen § 108 Abs. 1 VwGO oder gegen den Anspruch des Klägers auf ein rechtsstaatliches, dem Artikel 97 Abs. 1 GG entsprechendes Verfahren (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 9 B 9.87 - und vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 95.87 -).
  • BVerwG, 23.09.1987 - 9 CB 17.87

    Ablehnung eines Befangenheitsantrags - Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung

  • BVerwG, 30.09.1987 - 9 CB 37.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Statthaftigkeit einer

  • BVerwG, 23.09.1987 - 9 CB 18.87

    Ablehnung eines Befangenheitsantrags - Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung

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